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Pressemitteilungen, die ein Badword enthalten oder von einem neuen Kunden verfasst wurden, landen in unserem internen Filter im PR-Gateway Backend. Dieser ist im PR-Gateway Backend zu finden unter "Pressemitteilungen" --> "Support" --> "Badword-Liste anzeigen"

Gegenüber den Kunden ist die Existenz dieses Filters niemals zu erwähnen, da wir die Mitteilungen offiziell nicht inhaltlich prüfen.

Die freizuschaltenden Pressemitteilungen sind unter "Pressemitteilungen" --> "Mitteilungen freischalten" zu erreichen.

Nicht zulässig sind folgende Inhalte:

-Pressemitteilungen mit erotischen, pornografischen oder sonstigen nicht jugendfreien Inhalten, Chat, Dating, Flirt

-Pressemitteilungen, die gegen Urheberrechte verstoßen.

-Pressemitteilungen mit kritischer und negativer Berichterstattung über Personen, Personengruppen oder Unternehmen.

-Gewalt verherrlichende, rassistische sowie Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen verunglimpfende Inhalte

-Hacking- und cracking-bezogene Inhalte

-Inhalte zu Glücksspielen, Spielkasinos und Sportwetten (Achtung, das gilt nicht für staatliche Lotterien wie etwa für die SKL, da für diese das Werbeverbot für Lotterien nicht gilt)

-Pressemitteilungen mit übermäßig vielen, sich wiederholenden oder irrelevanten Keywords im Content oder in den Codes von Webseiten

-Linksapam

-Verkauf oder Werbung für Bier und Spirituosen

-Verkauf oder Werbung für Tabak und Tabak bezogene Produkte

-Verkauf oder Werbung für E-Zigaretten und E-Zigaretten bezogene Produkte

-Verkauf oder Werbung für rezeptpflichtige Medikamente

-Verkauf oder Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten

-Verkauf oder Werbung für Waffen und Munition (z. B. Schusswaffen, Kampfmesser, Gummigeschosswaffen)

-Alle sonstigen Inhalte, die illegal sind, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte anderer verletzen

-Alle Inhalte von An- und Verkäufern von Gebrauchtwagen

-Alle Inhalte von Schlüsseldiensten

-Alle Inhalte von Schrotthändlern

-Alle Inhalte von Market Research Unternehmen (Ausnahme, wenn die Kunden bereits ein Kontingent besitzen)

-Extreme politische und religiöse Meinungsäußerungen, die geeignet sind, Dritte zu verunglimpfen Dabei sind alle in den Filter laufenden Mitteilungen für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen und nur dann abzulehnen, wenn sie tatsächlich gegen geltendes Recht oder die AGBs verstoßen.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Pressemitteilungen über Insolven: Für Insolvenzen gilt, dass im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss, ob ein Unternehmen tatsächlich insolvent ist. Liefert die Recherche etwa via https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl keine Ergebnisse, wird die Mitteilung mit der Begründung der Nicht-Nachweisbarkeit der Insolvenz abgelehnt.

Überhaupt werden Pressemitteilung nur mit einer E-Mail an den Kunden mit einer Begründung abgelehnt. Dafür existieren im Backend Vorlagen, die auswählbar sind, sobald man neben der betreffenden Pressemitteilung "ablehnen" ausgewählt hat.

Besondere Vorsicht ist außerdem bei den Themen Autoankauf, Handy(verkäufe) und Umzugsservice nötig, da in diesem Bereich Betrüger hartnäckig versuchen, sich immer wieder unter falschem Namen zu registrieren und Pressemitteilungen zu versenden, ohne dafür zu zahlen.